Die Gemeinde erhebt für die Benutzung des Kindergartens monatliche Gebühren:
(ab 01.01.2019)

  • bis 5 Stunden täglich: 82 €
  • bis 6 Stunden täglich: 93 €
  • bis 7 Stunden täglich: 104 €
  • bis 8 Stunden täglich: 115 €
  • bis 9 Stunden täglich: 126 €

Die Eltern werden finanziell vom Freistaat Bayern entlastet.

Der Kindergartenbeitrag ermäßigt sich um maximal bis zu 100 Euro monatlich, unabhängig vom Einkommen der Eltern und ohne Antragstellung.

Der Zuschuss wird stets ab 01.09. des Jahres angerechnet, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet.

Mittagessen: 3,50 € pro Tag

Das Mittagessen wird jeden Montag um 08.30 Uhr für die Woche bestellt.  Bis 8.15 Uhr können Änderungen bzgl. der Essensbestellung (wegen Krankheit, Terminen o.ä.) berücksichtigt werden. Das Mittagessen wird dann bei rechtzeitiger Abmeldung nicht berechnet. 

Für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie, das gleichzeitig den Kindergarten besucht, wird eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 50 % gewährt.

Die Gebühr für das Spiel-und Beschäftigungsmaterial und das Getränkegeld sind bereits enthalten.

Der Beitrag wird für die Monate September bis einschließlich August (12 Monate) erhoben.

In besonderen Fällen übernimmt das Kreisjugendamt die Kosten.
Antragsformulare erhalten Eltern von der Gemeinde bzw. Kigaleitung.