Die Gebühr für das Spiel-und Beschäftigungsmaterial und das Getränkegeld sind bereits enthalten.
Der Beitrag wird für die Monate September bis einschließlich August (12 Monate) erhoben.
In besonderen Fällen übernimmt das Kreisjugendamt die Kosten.
Antragsformulare erhalten Eltern von der Gemeinde bzw. Kigaleitung.